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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Karl Koch – basICColor –
Lieferungen und Leistungen

 

  1.  Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Karl Koch – basICColor –, im Folgenden basICColor genannt. Die basICColor AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von basICColor nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310,14 BGB.
  2.  Angebot und Vertragsabschluss 
    1. Angebote von basICColor sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch basICColor zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 
    2. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von basICColor spezifizierten Leistungen maßgebend.
        
  3.  Lieferungen 
    1. Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von basICColor schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im übrigen ggf. unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von basICColor. 
    2. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt basICColor den Versand nach eigenem Ermessen für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 
    3. Bei Software erfolgt die Lieferung per Download durch den Kunden und die Lizenzierung erfolgt über den basICColor Lizenzserver mittels TAN (TransAktionsNummer). Dabei entstehen keine Versandkosten.
    4. basICColor behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse. 
       
  4.  Liefer- und Leistungszeitangaben 
    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 
    2. Für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzen wir die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. 
    3. Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist basICColor berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 
    4. Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 
    5. basICColor haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. basICColor haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von basICColor zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde geltend machen kann, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist. 
    6. basICColor haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferververzug auf einer von basICColor zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der basICColor-Vertreter oder -Erfüllungsgehilfen ist basICColor zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von basICColor zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
    7. basICColor haftet schließlich auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
    8. Im Übrigen haftet basICColor im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als auf 20% des Lieferwertes. 
    9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben diesem vorbehalten.  
  5.   Preise und Zahlungsbedingungen 
    1. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
    2.  Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Auslieferungslager Penzberg ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten. 
    3. Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir nur gegen Vorkasse per Überweisung, Scheck, Bar oder Bankeinzug. Bei Zahlungen aus dem EU-Ausland werden PayPal-Überweisungen akzeptiert. Nach Absprache werden bekannte Kunden, öffentliche Einrichtungen und Behörden gegen Rechnung beliefert. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 
    4. Bei Zahlungsverzug kann basICColor Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von basICColor vorübergehend zurückgehalten werden. 
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber basICColor mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von basICColor schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
  6.   Mängelansprüche 
    1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
    2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist basICColor verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 
    4. basICColor haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von basICColor beruhen. Soweit basICColor keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
    5. basICColor haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
    6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 
    7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 
    8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. 
    9. Sollten neuere Versionen der Software veröffentlicht werden, so bedeutet dies keinen Mangel von ursprünglich verkauften Software-Versionen.
  7. Widerrufsbelehrung
    1. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Karl Koch – basICColor –, Maistraße 18, D-82377 Penzberg
    2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn basICColor mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Lieferung, Download, Zustellung per e-Mail, Lizenzierung durch TAN oder Lizenzdatei (.lic) etc.).
    3. Der Gesetzgeber schließt den Widerruf von Bestellungen von Software-Lizenzen aus, wenn diese bereits per E-Mail versendet oder verschickt wurden, oder der Kunde per Download die Software-Lizenz erhalten hat.
    4. Ausnahmslos ausgeschlossen ist der Widerruf oder die Rücknahme von Software, die auf den Kunden maschinenspezifisch lizenziert wurden, sie es durch Zusendung einer Lizenzdatei oder durch Freischaltung über den basICColor Online-Lizenzserver. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor seiner Bestellung sicherzustellen, dass die 14-Tage-Testversion des Produkts voll und ganz seinen Anforderungen entspricht.
  8. Haftung 
    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 
    2. Soweit die Schadensersatzhaftung basICColor gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
  9. 9. Software-Schutzrechte 
    1. An der von basICColor gelieferten Software erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragung der Nutzungsrechte an der Software bedarf der Absprache mit basICColor. Der Kunde wird im Falle eines Weiterverkaufs der Software den Erwerber seinerseits auf die Geltung der Hersteller- Lizenzbestimmungen hinweisen. 
  10. Update/Upgrade Service
    1. basICColor führt Updates und Upgrades durch. Updates auf eine neue Version kann der Kunde bei basICColor kostenlos herunterladen. Bei Upgrades auf eine leistungsfähigere Version wird der vorherige Kaufpreis innerhalb einer „Grace Period“ von 1 Monat voll angerechnet, der Kunde zahlt nur den Differenzbetrag. Bei früher erworbenen Produkten wird ein zeitlich gestaffelter Upgradepreis erhoben. Alte Softwareversionen werden ab einem Monat nach dem letzten Update bzw. einem Jahr nach dem letzten Upgrade nicht mehr unterstützt.
    2. Kunden, die einen Wartungsvertrag für die betreffende Software abgeschlossen haben, der ungekündigt fortbesteht, erhalten Upgrades während der Gültigkeitsdauer des Wartungsvertrags kostenlos. 
  11. Eigentumsvorbehalt 
    1. basICColor behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist basICColor berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, basICColor sofort zu benachrichtigen, falls Dritte die Kaufsache pfänden oder sonstwie in die Eigentumsrechte von basICColor eingreifen. 
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des basICColor-Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Kunden aus einer Weiterveräußerung gegen seine eigenen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf berechtigt. basICColor verpflichtet sich, von der Abtretung so lange keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber basICColor nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so hat der Kunde auf Anforderung durch basICColor die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an basICColor auszuhändigen. 
    4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für basICColor vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, basICColor nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt basICColor das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 
  12. Datenschutz
    1. basICColor erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind und verarbeitet diese elektronisch. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten werden nur zu den Zwecken verwendet, in die der Kunde eingewilligt hat. basICColor unternimmt alle technisch und wirtschaftlich möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Zugriffe Dritter auf diese Daten zu verhindern. In keinem Fall werden Daten an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils neuesten Fassung auf https://www.basiccolor.de/datenschutz/
  13. Schlussbestimmungen 
    1. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. 
    2. Erfüllungsort ist Penzberg. Gegenüber vollkaufmännischen Auftraggebern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Gerichtsstand Weilheim/Obb.
    3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser basICColor AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. 
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 
    5. Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet und sich diese mit den basICColor AGB inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen basICColor AGB nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende basICColor AGB Regelungen, die in den AGB des Anwenders Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Reglungen der basICColor AGB. 

 

 

 

Penzberg im Mai 2019 

 

 

Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Karl Koch – basICColor –

Falkenstraße 13

D-82377 Penzberg

tel  : +49 172 8195356

mail: info@basiccolor.de

 

Sitz: Penzberg 

UST.-ID-Nr.: DE325389806 

 

Bankverbindung: 

 

VR-Bank Werdenfels eG
Dipl.-Ing. Karl Koch
IBAN: DE93 70390000 000 2586444
Steuer-Nr. : 168/238/700030
BIC:  GENODEF1GAP

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